Praktische Ausbildung

Die Praktische Ausbildung ist gegliedert in
  • Grundausbildung
  • Besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
  • Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
  • Prüfungsvorbereitung

Für jede Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule eine Unterrichtsplan ausgehängt.

Jeder Fahrschüler hat die Möglichkeit, mittels einer Diagrammkarte Ausbildungsverlauf und Lernforschritt aktuell zu verfolgen.

In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.

Dazu zählen unter anderem:
  • Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
  • Anfahrt und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
  • Rückwärtsfahren und Wenden,
  • Halten und parken,
  • Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
  • Angepasste Fahrgeschwindigkeit,
  • Überholen,
  • Vorfahrt,
  • Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, Zebrastreifen,
  • Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
  • Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
  • Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,
  • Umweltschonende und energiesparende Fahrweise.
Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten Praktische Prüfung
Beantragte Klasse Überland
fahrten
(1)
Autobahn
fahrten
(2)
Nacht
fahrten
(3)
Prüfungsdauer und
Prüfungsstrecke
(4)
B 5 4 3 45 Minuten igO, agO, AB
(1) davon eine Fahrt von mindestens 2 mal 45 Minuten Dauer
(2) davon eine Fahrt von mindestens 2 mal 45 Minuten Dauer
(3) mindestens die Hälfte außerorts
(4) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
Fahrstunden:
  • Individuell nach Vereinbarung
  • Abholung zu Hause, Schule, Arbeitsplatz oder Uni möglich